Spezialtüren

Einbruchhemmende Türen
werden dort eingesetzt, wo das unbefugte Eindringen in einen Raum oder Bereich erschwert oder verhindert werden soll. Seit April 1999 regelt die DIN V ENV die Einteilung der Türelemente in sechs verschiedene Widerstandsklassen – WK 1 bis WK 6. Dabei ist zu beachten, dass die Türelemente komplett vom Hersteller geliefert werden müssen.

Nassraumtüren
werden z. B. in Nasszellen von Hotels, in Schwimmhallen, oder Nasszellenbereichen von Krankenhäusern sowie im Saunabereich verwendet, wenn das Türblatt lang anhaltender Nässeeinwirkung und häufigem Spritzwasser ausgesetzt ist. Das Wasser kann neben Körperpflege- auch aggressive Boden- und Fliesenreinigungsmittel enthalten.

Feuchtraumtüren
werden z.B. als Labortüren und Duschzugangstüren, für Nasszellenbereiche sowie in Wohnungen ohne ausreichende Fensterlüftung verwendet, wo das Türblatt kurzfristiger Feuchteinwirkung auf der Oberfläche ausgesetzt ist. Diese Feuchteinwirkung kann durch indirektes Spritzwasser oder auf Grund hoher Luftfeuchtigkeit durch Kondenswasserbildung erfolgen.

Strahlenschutztüren
werden zum Schutz vor Röntgen-, Gamma- und Elektronenstrahlung in vorwiegend medizinisch genutzten Räumen eingesetzt. Der Strahlenschutz wird durch Bleieinlagen in der Türblattkonstruktion erzielt. Die Dicke der Bleieinlage wird nach DIN 6845 mit dem so genannten Bleigleichwert oder Schwächungsgrad in Millimeter für die Gesamtbleidicke festgelegt.

Beschusshemmende Türen
kommen in Bereichen zum Einsatz, wo Personen und Gegenstände gegen das Eindringen von Projektilen durch das Türelement geschützt werden müssen. In Banken werden für den Schalterbereich „schusshemmende Schalteranlagen“ zwingend vorgeschrieben. Auch bei Einrichtungen für Polizeidienststellen, Justizgebäude, Botschaften und allen Gebäuden mit erhöhten Sicherheitsanforderungen gegen Einbruch und Überfall finden diese Elemente ihre Anwendung. Die Klassifizierung erfolgt nach DIN EN 1522/DIN 1523 (neu) in drei Klassen M1 - M3.

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