Spezialtüren
Einbruchhemmende Türen
werden dort eingesetzt, wo das unbefugte Eindringen in einen Raum oder
Bereich erschwert oder verhindert werden soll. Seit April 1999 regelt
die DIN V ENV die Einteilung der Türelemente in sechs verschiedene Widerstandsklassen
– WK 1 bis WK 6. Dabei ist zu beachten, dass die Türelemente komplett
vom Hersteller geliefert werden müssen.
Nassraumtüren
werden z. B. in Nasszellen von Hotels, in Schwimmhallen, oder Nasszellenbereichen
von Krankenhäusern sowie im Saunabereich verwendet, wenn das Türblatt
lang anhaltender Nässeeinwirkung und häufigem Spritzwasser ausgesetzt
ist. Das Wasser kann neben Körperpflege- auch aggressive Boden- und
Fliesenreinigungsmittel enthalten.
Feuchtraumtüren
werden z.B. als Labortüren und Duschzugangstüren, für Nasszellenbereiche
sowie in Wohnungen ohne ausreichende Fensterlüftung verwendet, wo das
Türblatt kurzfristiger Feuchteinwirkung auf der Oberfläche ausgesetzt
ist. Diese Feuchteinwirkung kann durch indirektes Spritzwasser oder
auf Grund hoher Luftfeuchtigkeit durch Kondenswasserbildung erfolgen.
Strahlenschutztüren
werden zum Schutz vor Röntgen-, Gamma- und Elektronenstrahlung in vorwiegend
medizinisch genutzten Räumen eingesetzt. Der Strahlenschutz wird durch
Bleieinlagen in der Türblattkonstruktion erzielt. Die Dicke der Bleieinlage
wird nach DIN 6845 mit dem so genannten Bleigleichwert oder Schwächungsgrad
in Millimeter für die Gesamtbleidicke festgelegt.
Beschusshemmende Türen
kommen in Bereichen zum Einsatz, wo Personen und Gegenstände gegen das
Eindringen von Projektilen durch das Türelement geschützt werden müssen.
In Banken werden für den Schalterbereich „schusshemmende Schalteranlagen“
zwingend vorgeschrieben. Auch bei Einrichtungen für Polizeidienststellen,
Justizgebäude, Botschaften und allen Gebäuden mit erhöhten Sicherheitsanforderungen
gegen Einbruch und Überfall finden diese Elemente ihre Anwendung. Die
Klassifizierung erfolgt nach DIN EN 1522/DIN 1523 (neu) in drei Klassen
M1 - M3.
