Schallschutztüren
Schallschutztüren werden als raumabschließendes Element, vor
allem in Hotels, Konferenzräumen, Chefbüros, Krankenhäusern und Praxen,
eingesetzt. Sie werden durch die vorgegebenen Schalldämm-Maße nach DIN
4109 in drei Schallschutzklassen nach VDI eingeteilt. Es ist darauf
zu achten, dass der Schalldämmwert (Rw,R) des betriebsfertigen Türblattes
im eingebauten Zustand, bestehend aus Zarge, Türblatt, Beschlägen und
Dichtungen, maßgebend ist.
GP OBJEKTAUSSTATTUNG empfiehlt Ihnen für die jeweilige Bauaufgabe eine
komplette Türenlösung, mit der Sie garantiert die geforderten Schalldämmwerte
ohne Probleme erreichen.
Im Wohnbereich finden Schallschutztüren in Musikzimmern,
Bibliotheken, Lesezimmern, Schlafzimmern sowie in integrierten Arbeitsbereichen
Anwendung. Hierfür sind in der Regel Schallschutztüren mit dem Schalldämmwert
(Rw,R) 27 dB ausreichend, der der Schallschutzklasse I nach VDI in eingebautem
Zustand entspricht.
In Schulen und Universitäten ist nach DIN 4109 für
Türen zwischen Unterrichtsräumen und ähnlichen Räumen und Fluren ein
Schalldämmwert (Rw,R) von 32 dB erforderlich. Dieser entspricht der
Schallschutzklasse II nach VDI.
In Büro- und Verwaltungsbauten werden Schallschutztüren
für Büro-, Besprechungs- und Konferenzraumtüren eingesetzt. Wir empfehlen
Schallschutztüren mit einem Schalldämmwert (Rw,R) von 34 dB bei einer
eingebauten Bodendichtung. Diese entsprechen den Anforderungen der Schallschutzklasse
II nach VDI und sind daher die optimale Türenlösung.
In Hotel- und Beherbergungsstätten ist bei der Auswahl
von Hotelzimmertüren besonders auf Langlebigkeit, Oberflächendesign-Möglichkeiten
und das Schalldämm-Maß der Türenkonstruktion zu achten. Das Schalldämm-Maß
hängt vom Türblatt-Gewicht, der Biegesteifigkeit und der verwendeten
Materialien ab.
