Brand- und Rauchschutztüren
Brand- und Rauchschutzelemente dienen zur Eindämmung von Feuer
und Rauch im Brandfall. Nach der Musterbauordnung (MBO) müssen bauliche
Anlagen so beschaffen sein, dass sie der Entstehung und Ausbreitung
von Feuer und Rauch wirksam vorbeugend entgegenwirken.
Im Gefahrenfall haben Brand- und Rauchschutztüren die Aufgabe, einer
Ausbreitung des Feuers oder Rauches durch eine Baukörperöffnung auf
bestimmte Zeit entgegenzuwirken, um die Rettung von Menschen über den
so genannten zweiten Rettungsweg zu sichern.
Brandschutztüren werden nach der Feuerwiderstanddauer in F-30 (feuerhemmend)
und F -90 (feuerbeständig) klassifiziert. Rauchschutztüren haben die
Aufgabe, für eine bestimmte Zeit den Rauchaustritt zu verhindern, um
die Rettung von Menschen zu ermöglichen.
Das gesamte Brand- und Rauchschutztürelement bedarf, inklusive des notwendigen
Zubehörs, eines Übereinstimmungsnachweises. Dabei handelt es sich allerdings
bei den notwendigen Zubehörteilen (Schlösser, Türschließer, Drückergarnitur,
etc.) um geregelte Bauprodukte, wobei die Brandschutztür ein nichtgeregeltes
Bauprodukt ist. In der Regel werden die Brandabschnitte durch feuerhemmende
bzw. feuerbeständige Türen bei Erteilung der Baugenehmigung durch die
zuständige Genehmigungsbehörde vorgeschrieben.
Folgende Elemente sind fester Bestandteil einer Feuerschutztür:
• Obentürschließer gemäß DIN 18263
• Einlagen für Brandschutztüren nach DIN 18089
• Kennzeichenschild (Stahlschild auf Augenhöhe)
• Konstruktionsband nach DIN 18262/DIN 18272
• Brandschutzverglasung F-Verglasung DIN 4102-12
• Drückergarnitur DIN 18273
• Einsteckschloss DIN 18250
• Einbau nach DIN 18093
