Brand- und Rauchschutztüren

Brand- und Rauchschutzelemente dienen zur Eindämmung von Feuer und Rauch im Brandfall. Nach der Musterbauordnung (MBO) müssen bauliche Anlagen so beschaffen sein, dass sie der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch wirksam vorbeugend entgegenwirken.

Im Gefahrenfall haben Brand- und Rauchschutztüren die Aufgabe, einer Ausbreitung des Feuers oder Rauches durch eine Baukörperöffnung auf bestimmte Zeit entgegenzuwirken, um die Rettung von Menschen über den so genannten zweiten Rettungsweg zu sichern.

Brandschutztüren werden nach der Feuerwiderstanddauer in F-30 (feuerhemmend) und F -90 (feuerbeständig) klassifiziert. Rauchschutztüren haben die Aufgabe, für eine bestimmte Zeit den Rauchaustritt zu verhindern, um die Rettung von Menschen zu ermöglichen.

Das gesamte Brand- und Rauchschutztürelement bedarf, inklusive des notwendigen Zubehörs, eines Übereinstimmungsnachweises. Dabei handelt es sich allerdings bei den notwendigen Zubehörteilen (Schlösser, Türschließer, Drückergarnitur, etc.) um geregelte Bauprodukte, wobei die Brandschutztür ein nichtgeregeltes Bauprodukt ist. In der Regel werden die Brandabschnitte durch feuerhemmende bzw. feuerbeständige Türen bei Erteilung der Baugenehmigung durch die zuständige Genehmigungsbehörde vorgeschrieben.


Folgende Elemente sind fester Bestandteil einer Feuerschutztür:


• Obentürschließer gemäß DIN 18263
• Einlagen für Brandschutztüren nach DIN 18089
• Kennzeichenschild (Stahlschild auf Augenhöhe)
• Konstruktionsband nach DIN 18262/DIN 18272
• Brandschutzverglasung F-Verglasung DIN 4102-12
• Drückergarnitur DIN 18273
• Einsteckschloss DIN 18250
• Einbau nach DIN 18093

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